Exponat des Monats 09/2022

Aus Rotkreuz Museum Innsbruck
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Funkmeldeempfänger Telesignal C mit Heimzusatz / AEG-Telefunken, 1981

Beim Telesignal C handelt es sich um einen seit 1978 von der Fa. AEG-Telefunken hergestellten UKW-Funkmeldeempfänger. Funkmeldeempfänger, auch „Pager“ (angeblich aus der Hotelsprache von „Page“ herkommend) oder „Piepser“ genannt, dienen in den verschiedensten Einsatzbereichen, insbesondere aber bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, der selektiven Alarmierung von einzelnen Personen oder Gruppen von Personen (Gruppenruf) durch die Abgabe verschiedener Tonfolgen und häufig einer optionalen Sprechdurchsage, wie sie auch beim Telesignal C möglich war. Manche Geräte weisen auch Displays für Textanzeigen auf. Beim vorliegenden Gerät handelt es sich um einen der beiden ältesten Pager, die sich im Archiv der Freiwilligen Rettung Innsbruck erhalten haben.

Ältere Inventarlisten datieren den Piepser auf das Jahr 1981. Diese Datierung ist aus den Quellen weder beleg- noch widerlegbar. Belegbar für das Gerät mit der Tonrufnummer 12 921 ist allerdings eine Datierung vor Sommer 1982.[1] Der Heimzusatz, mit dessen Hilfe der Pager aufgeladen und mit zusätzlicher Antenne versehen im stationären Betrieb eingesetzt werden konnte, gehörte eigentlich zum Meldeempfänger mit der Tonrufnummer 12 929 D, der gemeinsam mit fünf anderen Piepsern erst 1986 angekauft worden war. Im September 1986 waren insgesamt 25 Geräte des Typs Telesignal der Varianten C und E in Betrieb.

Die Funkmeldeempfänger Telesignal C & E, die auch auf einem 160-MHz-Frequenzband betrieben werden konnten, kamen bei der Freiwilligen Rettung Innsbruck auf dem einzigen verfügbaren Kanal mit 77.225 MHz im 80-MHz-Bereich auf 4-Meter-Band zum Einsatz. Es handelte sich dabei um die klassische, seit Beginn des Sprechfunks im Jahre 1956 verwendete Funkfrequenz der Freiwilligen Rettung Innsbruck. Auf den beim Roten Kreuz Innsbruck damals in Betrieb stehenden Handfunkgeräten standen bereits bis zu fünf verschiedene Frequenzen zur Verfügung, auf einem der Fahrzeugfunkgeräte sogar zehn. Es handelte sich um Pager mit Fünftonruf, d. h. dass sie durch das Absetzen einer fünfstelligen Tonfolge, die auf die Trägerfrequenz moduliert wurde, angesprochen wurden.

Funkmeldeempfänger AEG-Telefunken Telesignal C (1981) im Heimzusatz (1986). – Funkmeldeempfänger: 51,6 x 19 x 110 mm. – Archiv der Freiwilligen Rettung Innsbruck.
An der Oberseite des Gerätes finden sich die Schallaustrittsöffnungen, eine Signalisierungslampe sowie der Bedienschalter mit drei Stellungen: „Ein“, „Aus“, „Lautsprecher geöffnet“. „Nach Empfang und Auswertung des zutreffenden Selektivrufes ertönt etwa 5 Sekunden lang ein rhythmischer Weckton und die Sprachdurchsage ist automatisch hörbar. Während der ganzen Alarmierungs- und Durchsagephase blinkt die Signalisierungslampe. Nach Beendigung der Durchsage wird durch Drücken des Bedienungsschalters oder automatisch 30 Sekunden nach Wegfall des HF-Trägers der Auswerter zurückgesetzt, ferner werden Lautsprecher und Alarmierungslampe abgeschaltet. Der Empfänger ist danach für einen neuen Anruf bereit.“ [2]
Funkmeldeempfänger AEG-Telefunken Telesignal C (1981) mit Heimzusatz (1986). – Funkmeldeempfänger: 51,6 x 19 x 110 mm. – Archiv der Freiwilligen Rettung Innsbruck.
Rechts vom Einschubschacht für den Funkmelder die Löschtaste, links eine gelbe Ladeskontrollleuchte und eine rote Anrufleuchte. War der Meldeempfänger in den Heimzusatz eingeschoben, wurde die NiCd-Batterie automatisch geladen.
Funkmeldeempfänger AEG-Telefunken Telesignal C (1981) mit Heimzusatz (1986), Rückseite. – Funkmeldeempfänger: 51,6 x 19 x 110 mm. – Archiv der Freiwilligen Rettung Innsbruck.
An der TNC-HF-Buchse auf der linken Seite des Heimzusatzes konnte eine Zusatzantenne befestigt werden, um die Empfangsqualität zu verbessern. Für die von der Freiwilligen Rettung Innsbruck wäre eine Antennenlänge von 75 cm erforderlich gewesen. Eine entsprechende Antenne hat sich im Archiv leider nicht erhalten. Die Klinkenbuchse rechts ermöglichte den Anschluss eines Außenlautsprechers mit einer Leistung von 2 Watt oder eines zusätzlichen Alarmgerätes.

Einsatz von Piepsern bei der Freiwilligen Rettung Innsbruck

Funkmeldeempfänger im Großunfall- und Katastrophenschutz

Zuverlässige Zeitzeugen berichten, dass Pager beim Roten Kreuz Innsbruck erstmals bei der Ambulanz für die Olympischen Winterspiele 1976 von Führungskräften getragen worden seien. Dabei habe es sich um orangefarbene Geräte gehandelt, die ähnlich wie der vorliegende Telesignal C ausgesehen haben dürften und bei denen es sich möglicherweise um eine Vorgängergeneration des Telefunken-Meldeempfänger vom Typ Telesignal C gehandelt hatte. Zweck war, die Abteilungskommandanten bei außergewöhnlichen Ereignissen möglichst rasch alarmieren zu können, sodass diese ihre Dienstgruppen aktivieren konnten.

Es gibt Hinweise, dass rund zwei Jahre später, im Jahre 1978, auf Anregung des beim Land Tirol für Zivilschutz zuständigen Referenten Dr. Wolfgang Rabensteiner rund zwanzig Piepser um öS 6.000,–– angekauft worden sein könnten. Voraussetzung wäre allerdings die Installierung einer Sendeanlage auf der Seegrube um rund öS 120.000,–– gewesen. Die Kosten wären zwischen Stadt Innsbruck und Land Tirol aufgeteilt worden.[3] Auch die Innsbrucker Feuerwehren und die Bergrettung hätten eingebunden werden sollen. Die Quellen schweigen zur Frage, ob das Vorhaben jemals realisiert worden ist. Wenn ja – wofür spricht, dass Piepser schon vor 1982 vorhanden gewesen waren[4], die mithin aus der gedachten Beschaffungsaktion gestammt haben konnten, nachdem ihr Ankauf nirgends dokumentiert ist –, wurden die Geräte sicherlich nur an Mitglieder des Katastrophenzuges ausgegeben. Möglicherweise besteht ein Zusammenhang zu einer Neuaufstellung des Katastrophenzuges der Freiwilligen Rettung Innsbruck in den Jahren 1976 bis 1979.

Sicherlich errichtet wurde allerdings im Dezember 1977 eine Funkrelaisstation auf der Hungerburg. Der Umsetzer sollte dazu dienen, „den Funkverkehr zu normalisieren und Handfunkgeräte einsatzfähig zu machen“[5] Da die Kosten von öS 165.000,––, wie schon für die Sendeanlage auf der Seegrube angedacht worden war, vom Land Tirol getragen wurden, liegt der Verdacht nahe, dass diese durch die Sende-/Empfangsstation auf der Hungerburg[6] obsolet geworden wäre, nachdem ein Umsetzer auf der Hungerburg neben Handfunkgeräten grundsätzlich auch Funkmeldeempfänger bedienen hätte können; wenn der Sender Hungerburg damals auch nur zur Abwicklung des Ambulanzfunkverkehrs auf dem mit der Frequenz 77.250 MHz belegten Kanal 2 der Funkgeräte eingesetzt worden war, während die Funkmeldeempfänger, wie schon erwähnt, mit der auf Kanal 1 betriebenen Hauptfunkfrequenz von 77.225 MHz belegt waren. Gegen die Errichtung der Sendeanlage auf der Seegrube spricht außerdem, dass in einer Ausschusssitzung des Landesverbandes Tirol des Östereichischen Roten Kreuzes im April 1981 im Rahmen einer Diskussion über eine mögliche Ausweitung der Sirenenalarmierung für Sanitäter im Großschadensfall davon die Rede ist, dass Piepser als Alternative zu teuer und nicht so effektiv wären. Unbeschadet dessen, wie es sich verhalten mag, wird auch hier deutlich, dass Piepser ihren Ort zunächst ausschließlich im Kontext der Großunfall- und Katastrophenbewältigung hatten.

Piepser im Rettungs- und Krankentransportdienst

In den 1980er-Jahren wurden Piepser neben dem Großunfall- und Katastrophenschutz vorerst in verschiedensten Tätigkeitsbereichen der Freiwilligen Rettung Innsbruck eingesetzt. So war ab Oktober 1984 die Hundestaffel mit einem Pager ausgestattet, auch der seit Dezember bestanden habende Bereitschaftsdienst für Soziale Notfälle war über Piepser alarmierbar. Ab 1986 konnten Interessierte Piepser ausfassen, um sich für die Durchführung von akut anfallenden Auswärtsfahrten (Ferntransporte von Patienten) alarmieren zu lassen. Auch der im März 1988 ins Leben gerufene technische Bereitschaftsdienst für den damals so genannten „Seniorenalarm“ (Hausnotruf) war mit einem Piepser ausgestattet. Daneben wurde im Einzelfall auch die Piepserbereitschaft von externen, niedergelassenen Ärzten durch die Rettungsleitzentrale Innsbruck serviciert. Die Ausgabe von Piepsern und Handfunkgeräten oblag der Leitstelle, mit Einführung der Funktion des Dienstführers mit 02.01.1990 den Dienstführern.[7]

Erste Piepser im Rettungs- und Krankentransportdienst standen den Mannschaften des seit 1983 bestehenden Notarzthubschraubers „Christophorus I“ sowie des 1985 in Betrieb gegangenen Notarztwagens zur Verfügung. Für den Notarzthubschrauber wurden im März 1988 von der Tyrolean Air Ambulance vier Funkmeldeempfänger bereitgestellt, sodass ab diesem Zeitpunkt jedem Crew-Mitglied ein Pager zugeteilt werden konnte und somit Selektivrufe (Ausrufen einzelner Mannschaftsmitglieder) möglich wurden. Die Pager für die Notarztwagen-Besatzung wurden im Dezember 1988 technisch auf Selektivruf umgestellt. Seitdem waren Piepser bestimmter Tonrufnummern bestimmten Mannschaftsfunktionen (971 Fahrer, 972 Sanitäter, 973 Arzt etc.) zugeordnet.

Ab Mitte der 1980er-Jahre lässt sich die Mitnahme von Funkmeldeempfängern ebenso wie von Handfunkgeräten, die damals ausschließlich für Ambulanzen vorgesehen gewesen waren, durch hauptberufliche Mannschaften von Rettungstransportwägen belegen. Es handelte sich um eine Art von inoffiziellem Probebetrieb einiger weniger Sanitäter, der in Eigenregie organisiert worden war. Wohl in diesem Kontext ist eine Dienstanweisung des Dienstleiters der Freiwilligen Rettung Innsbruck von Feber 1986 zu verorten, die in Erinnerung ruft, dass Handfunkgeräte und Piepser ausschließlich auf Genehmigung durch die Leitstelle oder den Inspektionsdienst entnommen werden dürften. Mitunter führte die inoffizielle Mitnahme von Handfunkgeräten und Piepsern auch zu sozialen Spannungen innerhalb der hauptamtlichen Mannschaft, wenn die „Neuerer“ u. a. für Notarztnachforderungen direkt aus den Patientenwohnungen, die nunmehr möglich waren, belächelt oder ihnen Wichtigtuerei vorgeworfen wurde. 1989 konnte von Seiten der Dienstleitung allerdings bereits festgestellt werden, dass die „Mitnahme von Piepsern und Handsprechfunkgeräten im hauptamtl. Dienst […] sich schon in mehreren Fällen als sehr nützliche Hilfe bei der Abwicklung von Einsätzen erwiesen“ hätte – freilich mit dem Wermutstropfen, dass einzelne Mannschaften bisweilen nicht erreichbar waren, wenn sie sich nun außerhalb des Fahrzeuges aufhielten. Ein Umstand, für den Funklöcher verantwortlich gemacht wurden.[8] Zu diesem Zeitpunkt dürfte ein Teil der Rettungstransportwägen Handfunkgeräte, ein anderer Piepser ausgefasst haben, da vermutlich zu wenige Handfunkgeräte zur Verfügung standen. Nachdem im Feber 1991 weitere Handfunkgeräte angeschafft worden waren, wurden Teams von Rettungstransportwägen ausschließlich Handfunkgeräte mitgegeben, während die Rettungstaxis (PKW zum Transport gehfähiger Patienten) sich mit Piepsern begnügen mussten.[9] Am 19. März 1991 wurde die Mitnahme von Handfunkgeräten und Piepsern verpflichtend:

„Ab sofort ist auf dem Tagesdienstplan auch das zum jeweiligen Fahrzeug eingeteilte Handfunkgerät, [sic] bzw. der Piepser zugeteilt. Diese Geräte wurden von der Leitstelle in den Empfang verlegt und können dort beim Dienstführer behoben werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Mitnahme verpflichtend vorgesehen ist. Die jeweilige Mannschaft wird ersucht, bei Dienstende das Gerät wieder dem Dienstführer zurückzustellen. Den vier Fahrzeugen für den freiwilligen Bereich werden ebenfalls entsprechende Geräte zugeordnet. Die Behebung erfolgt beim Dienstführer, bzw. beim jeweiligen Gruppenkommandanten.“[10]

Eine Bestückung sämtlicher Rettungstransportwägen mit Handfunkgeräten und Piepsern dürfte erst mit Übernahme der Disponierung durch die Bereichsleitstelle Tirol-Mitte im November 1999 erfolgt sein:

„Alle Fahrzeuge werden mit Funkpiepsern ausgestattet. Der jeweilige Fahrer muß den Piepser während des gesamten Dienstes bei sich tragen!!. Das Autofunkgerät wird eine Alarmierung automatisch an den Piepser weiterleiten. In den Schlafräumen befindet sich eine Piepserladestation, in welche der Piepser während der Nachtstunden zu geben ist — BEIM EINSATZ MITNEHMEN NICHT VERGESSEN – Im Aufenthaltsraum wird in den nächsten Tagen ein Fixgerät installiert, das Mannschaften, die sich im Aufenthaltsraum befinden, ebenfalls alarmieren wird.“[11]

Fußnoten

  1. AdFRI, FUNK, Funkwesen: Helmut Tappeiner, Liste der Meldeempfänger vom 06.09.1986. – In dieser Liste wird ein Meldeempfänger als im Sommer 1982 neu hinzugekommen beschrieben, was impliziert, dass es bereits vor dem Sommer 1982 Meldeempfänger bei der Freiwilligen Rettung Innsbruck gegeben hatte. Unter ihnen der Telefunken-Piepser 12 921.
  2. AEG-TELEFUNKEN, Nachrichten- und Verkehrstechnik (Hg): Telesignal C, UKW-Meldeempfänger, 80 MHz oder 160 MHz (Geschäftsbereich Hochfrequenztechnik, Information Nr. 131.117.0). Ulm: Selbstverlag, o. J, o. pag.
  3. AdFRI, OERK-FRI-VLeit-GESA, Protokolle der Sitzungen des Gesamausschusses der Freiwilligen Rettung Innsbruck: Protokoll der Sitzung des Gesamtausschusses der Freiwilligen Rettung Innsbruck vom 07.12.1977, S. 2–3. – AdFRI, OERK-FRI-VLeit-GESA-DA: Protokoll der Sitzung des Dienstausschusses der Freiwilligen Rettung Innsbruck vom 02.11.1978, S. 7.
  4. AdFRI, FUNK, Funkwesen: Helmut Tappeiner, Liste der Meldeempfänger vom 06.09.1986.
  5. AdFRI, OERK-FRI-VLeit-GESA, Protokolle der Sitzungen des Gesamtausschusses der Freiwilligen Rettung Innsbruck: Protokoll der Sitzung des Gesamtausschusses vom 07.12.1977, S. 2.
  6. Der Umsetzer Hungerburg bestand bis zum Jahre 1995. 1996 wurde er durch eine neue Funkrelaisstation auf dem Plumesköpfl abgelöst, die bis zum Wechsel zum Digitalfunk zur Jahreswende 2007/08 im Einsatz gestanden war.
  7. AdFRI, OERK-FRI-DAW, Dienstanweisungen, Mitteilungen, Informationen, 1961–1999: Dienstführer ab 2.1.1990, Mitteilung für Angestellte und Zivildiener des Dienstleiters der Freiwilligen Rettung Innsbruck, Rudolf Stampfer, vom 31.12.1989.
  8. AdFRI, OERK-FRI-DAW, Dienstanweisungen, Mitteilungen, Informationen, 1961–1999: Mitnahme von Piepsern und Handfunkgeräten – Erreichbarkeit, Mitteilung des Dienstleiters der Freiwilligen Rettung Innsbruck, Rudolf Stampfer, an hauptamtliche Sanitäter vom 06.07.1989.
  9. AdFRI,OERK-FRI-DAW, Dienstanweisungen, Mitteilungen, Informationen, 1961–1999: Mitnahme von Funkgeräten und Piepsern, Mitteilung des Geschäftsführer-Stellvertreters der Freiwilligen Rettung Innsbruck, Rudolf Stampfer, vom 19.02.1991
  10. AdFRI, OERK-FRI-DAW, Dienstanweisungen, Mitteilungen, Informationen, 1961–1999: Mitnahme von Handfunkgeräten und Piepsern, Mitteilung des Geschäftsführer-Stellvertreters der Freiwilligen Rettung Innsbruck, Rudolf Stampfer, vom 19.03.1991.
  11. AdFRI, OERK-FRI-DAW, Dienstanweisungen, Mitteilungen, Informationen, 1961–1999: Bereichsleitstelle Mitte, Inbetriebnahme BLS, Mitteilung des Assistenten der Geschäftsleitung, Hans-Peter Lindenthaler, vom 02.11.1999.

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Ernst Pavelka, 21.–22.09.2022. – Mit Dank an den ehemaligen Abteilungskommandanten und Funkbeauftragten des Roten Kreuzes Innsbruck, Maximilian Zambai, den Dienstführer Martin Plank sowie den ehemaligen Funkbeauftragten der Freiwilligen Rettung Innsbruck, später des Landesverbandes Tirol des Österreichischen Roten Kreuzes, Reinhard „René“ Knittl, für ergänzende Hinweise.