Exponat des Monats 06/2019

Aus Rotkreuz Museum Innsbruck
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„Genfer Abkommen in Bild und Wort“ / Lehrbuch der Deutschen Bundeswehr, 1958 (ausgewählte Seiten)

Am 29.04.1949 hielt erstmals das Rote Kreuz Einzug in den Namen der Freiwilligen Rettung Innsbruck. Der Verein, der von 1925-1938 und von 1945-1949 ausschließlich „Freiwillige Rettungsgesellschaft Innsbruck“ geheißen hatte, erhielt nun als Namen

„Freiwillige Rettungsgesellschaft Innsbruck – Bezirksstelle Innsbruck Stadt der Österreichischen Gesellschaft vom Roten Kreuz, Landesverband Tirol“.

Damit wurde in der Vereinsbezeichnung allerdings nur abgebildet, was bereits bei der Gründung des Vereins am 12.04.1907 Realität war:

„Die Rettungs-Abteilung als Teil der Freiw. Feuerwehr Innsbruck ist Mitglied des Landes- und Frauenhilfs-Vereines vom 'Roten Kreuz' für Tirol in Innsbruck und laut Vertrag vom 24. Februar 1907 Zl. 2 berechtigt, das gesetzlich geschützte 'Rote Kreuz' zu führen.“ (Satzungen der Rettungsabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Innsbruck, 1911)

Seit 2006 lautet der offizielle Vereinsname: „Österreichisches Rotes Kreuz – Freiwillige Rettung Innsbruck“.

Das Rote Kreuz und das Humanitäre Völkerrecht

Bundesministerium für Verteidigung (Hg): Genfer Abkommen in Bild und Wort. Oldenburg: Gerhard Stalling Verlag, 1958 – Titelblatt. – Archiv der Freiwilligen Rettung Innsbruck.

Das Rote Kreuz als eine weltumspannende Organisation hat seine Wurzeln und seine Kernaufgabe in der Kriegsopferfürsorge. Der Schweizer Geschäftsmann Henry Dunant wurde zufällig mit den Folgen der Schlacht von Solferino konfrontiert. Im Zuge des Sardinischen Krieges zwischen Österreich und Sardinien schlugen am 24.06.1859 unter Napoleon III. stehende französische und piemontesische Verbände die unter dem Kommando des jugendlichen Kaiser Franz Joseph I. kämpfenden österreichischen Truppen. Die sich über Stunden hinziehenden Kampfhandlungen forderten rund 40.000 Opfer. Die Verwundeten beider Seiten wurden nach der Schlacht von der ortsansässigen Bevölkerung versorgt. Henry Dunant beteiligte sich an der konkreten Versorgung der Verwundeten und überahm dabei außerdem organisatorische Aufgaben.

Henry Dunant verarbeitete seine Erlebnisse in einem im Jahre 1862 erschienen Buch mit dem Titel „Un Souvenier de Solferino“, „Eine Erinnerung an Solferino“. Er schlägt darin die Schaffung von nationalen Hilfsorganisationen vor. Diese sollten den Opfern von Kriegen ohne Ansehen der Nation helfen. Die Mitglieder sollten im voraus geschult und durch internationale Vereinbarungen abgesichert die militärischen Sanitätsdienste unterstützen. Als Personal sah Dunant Freiwillige vor, da diese nicht wie berufliches Personal abstumpfen, sich durch Ekel abschrecken lassen oder gar träge werden würden. Der Gedanke wurde vermutlich auch durch Dunants drastische Schilderungen der Kriegsverletzungen ungeheuer wirkmächtig. Er führte 1863 zunächst zur Gründung des Internationalen und ständigen Komitees für die Verwundetenpflege (seit 1875 „Internationales Komitee vom Roten Kreuz“) in Genf und dann zur „Genfer Konvention betreffend die Linderung des Loses der im Felddienst verwundeten Militärpersonen“. Das freiwillige wie militärische Sanitätspersonal und die Feldgeistlichen wurden darin für neutral erklärt und die Verpflichtung auferlegt, verwundete oder erkrankte Militärpersonen ohne Unterscheidung aufgrund der Nationalität zu betreuen. Als Schutzzeichen einigte man sich auf das Rote Kreuz auf weißem Grund. Die Konvention bildet den historischen Grundstein des Humanitären Völkerrechts. Sie wurde mehrmals ergänzt und überarbeitet.

Die Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichtung als Teil des Roten Kreuzes wurde für das Rote Kreuz Innsbruck während der beiden Weltkriege sowie in der Nachkriegszeit schlagend:

⇨ Die Rettungsabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Innsbruck im Ersten Weltkrieg
⇨ Die Bereitschaft Innsbruck des Deutschen Roten Kreuzes im Zweiten Weltkrieg

Heute gültig sind die vier Genfer Abkommen vom 12.08.1949 mit drei Zusatzprotokollen von 1977 und 2005. Die Genfer Abkommen enthalten Schutzvorschriften für die Verwundeten im Landkrieg, Seekrieg sowie für die Kriegsgefangenen und die Zivilbevölkerung in besetzten Gebieten. Die beiden ersten Zusatzprotokolle erweitern den Konfliktbegriff auf Befreiungskriege und den Schutz der Opfer auf nicht-internationale bewaffnete Konflikte. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz übt die völkerrechtliche Funktion qua einer Schutzmacht für die Opfer bewaffneter Konflikte aus.

Genfer Abkommen in Bild und Wort

Auf unbekanntem Wege gelangte ein Lehrbuch der Deutschen Bundeswehr aus dem Jahre 1958 in das Archiv der Freiwilligen Rettung Innsbruck. Es stellt den Inhalt der Genfer Abkommen von 1949 gekürzt und durchgehend illustriert dar. Auf verbotene Kriegshandlungen wird jeweils auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Chinesisch und Russisch hingewiesen.

Im Folgenden einige ausgewählte Seiten aus dem Werk.

Die ersten beiden Genfer Abkommen

Genfer Abkommen (I) zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde
Genfer Abkommen (II) zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See

Bundesministerium für Verteidigung (Hg): Genfer Abkommen in Bild und Wort. Oldenburg: Gerhard Stalling Verlag, 1958, S. 14-15. – Archiv der Freiwilligen Rettung Innsbruck.
Bundesministerium für Verteidigung (Hg): Genfer Abkommen in Bild und Wort. Oldenburg: Gerhard Stalling Verlag, 1958, S. 16-17. – Archiv der Freiwilligen Rettung Innsbruck.

Genfer Abkommen (III) über die Behandlung der Kriegsgefangenen

Bundesministerium für Verteidigung (Hg): Genfer Abkommen in Bild und Wort. Oldenburg: Gerhard Stalling Verlag, 1958, S. 22-23. – Archiv der Freiwilligen Rettung Innsbruck.
Bundesministerium für Verteidigung (Hg): Genfer Abkommen in Bild und Wort. Oldenburg: Gerhard Stalling Verlag, 1958, S. 38-39. – Archiv der Freiwilligen Rettung Innsbruck.
Bundesministerium für Verteidigung (Hg): Genfer Abkommen in Bild und Wort. Oldenburg: Gerhard Stalling Verlag, 1958, S. 44-45. – Archiv der Freiwilligen Rettung Innsbruck.

Genfer Abkommen (IV) vom über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten

Bundesministerium für Verteidigung (Hg): Genfer Abkommen in Bild und Wort. Oldenburg: Gerhard Stalling Verlag, 1958, S. 22-23. – Archiv der Freiwilligen Rettung Innsbruck.
Bundesministerium für Verteidigung (Hg): Genfer Abkommen in Bild und Wort. Oldenburg: Gerhard Stalling Verlag, 1958, S. 48-49. – Archiv der Freiwilligen Rettung Innsbruck.
Bundesministerium für Verteidigung (Hg): Genfer Abkommen in Bild und Wort. Oldenburg: Gerhard Stalling Verlag, 1958, S. 60-61. – Archiv der Freiwilligen Rettung Innsbruck.
Bundesministerium für Verteidigung (Hg): Genfer Abkommen in Bild und Wort. Oldenburg: Gerhard Stalling Verlag, 1958, S. 62-63. – Archiv der Freiwilligen Rettung Innsbruck.

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Ernst Pavelka, 13.06.2019