1938-1945 Die Freiwillige Rettungsgesellschaft Innsbruck als Bereitschaft Innsbruck des Deutschen Roten Kreuzes: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit dem Überfall Großdeutschlands auf Polen brach am 1.9.1939 der '''Zweite Weltkrieg''' aus. Bereits am 26.8. wurden '''achtzehn Mitglieder''' der ''Ortsstelle Innsbruck des DRK'' zum '''Kriegssanitätsdienst''' eingezogen, später wurden es immer mehr. Die Ausfälle konnten zunächst durch Angehörige der '''[http://www.jugend1933-45.de/portal/Jugend/thema.aspx?root=26635&ID=3448 Hitlerjugend]''' (HJ) ausgeglichen werden.
Mit dem Überfall Großdeutschlands auf Polen brach am 1.9.1939 der '''Zweite Weltkrieg''' aus. Bereits am 26.8. wurden '''achtzehn Mitglieder''' der ''Ortsstelle Innsbruck des DRK'' zum '''Kriegssanitätsdienst''' eingezogen, später wurden es immer mehr. Die Ausfälle konnten zunächst durch Angehörige der '''[http://www.jugend1933-45.de/portal/Jugend/thema.aspx?root=26635&ID=3448 Hitlerjugend]''' (HJ) ausgeglichen werden.


Bei der 1926 aus Vorgängerorganisationen hervorgegangenen ''[http://www.jugend1918-1945.de/thema.aspx?s=3448 Hitlerjugend]'' handelte es sich um die Jugendorganisation der ''Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei''. In vielerlei Hinsicht kann man sie zu den damals sehr verbreiteten [http://www.jugend1933-45.de/portal/Jugend/thema.aspx?bereich=projekt&root=26635&id=5321&redir= bündischen Jugendverbänden] rechnen, sie unterschied sich von anderen, ähnlich organisierten Jugendbünden aber u. a. durch die enge ideologische Bindung an die Mutterpartei. Der österreichische Ableger wurde 1927 ins Leben gerufen. Als am 19.6.1933 die NSDAP unter dem austrofaschistischen Regime von Bundeskanzler ''Engelbert Dollfuß'' verboten wurde, traf dieses Schicksal auch die ''[http://www.jugend1918-1945.de/thema.aspx?s=3448 Hitlerjugend]''. Einige Gruppen der HJ agierten allerdings bis zum Anschluss ''Österrreichs'' an das ''Deutsche Reich'' illegal weiter. Mit der [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?apm=0&aid=dra&datum=19390004&seite=00000710&zoom=2 Zweiten Durchführungsverordnung vom 25.03.1939] zum [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=dra&datum=19360004&seite=00000993 Gesetz über die Hitlerjugend (1.12.1936)] waren grundsätzlich alle Jugendlichen von 14 bis 18 Jahren zum Dienst bei der ''[http://www.jugend1918-1945.de/thema.aspx?s=3448 Hitlerjugend]'' oder beim ''Bund deutscher Mädel'' verpflichtet worden. Die Mitgliedschaft endete mit dem 18. Lebensjahr. Die ''[http://www.jugend1918-1945.de/thema.aspx?s=3448 Hitlerjugend]'' hörte 1945 zu existieren auf.
Bei der 1926 aus Vorgängerorganisationen hervorgegangenen ''[http://www.jugend1918-1945.de/thema.aspx?s=3448 Hitlerjugend]'' handelte es sich um die Jugendorganisation der ''Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei''. In vielerlei Hinsicht kann man sie zu den damals sehr verbreiteten [http://www.jugend1933-45.de/portal/Jugend/thema.aspx?bereich=projekt&root=26635&id=5321&redir= bündischen Jugendverbänden] rechnen, sie unterschied sich von anderen, ähnlich organisierten Jugendbünden aber u. a. durch die enge ideologische Bindung an die Mutterpartei. Der österreichische Ableger wurde 1927 ins Leben gerufen. Als am 19.6.1933 die NSDAP unter dem austrofaschistischen Regime von Bundeskanzler ''Engelbert Dollfuß'' verboten wurde, traf dieses Schicksal auch die ''[http://www.jugend1918-1945.de/thema.aspx?s=3448 Hitlerjugend]''. Einige Gruppen der HJ agierten allerdings bis zum Anschluss ''Österrreichs'' an das ''Deutsche Reich'' illegal weiter. Mit der [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?apm=0&aid=dra&datum=19390004&seite=00000710&zoom=2 Zweiten Durchführungsverordnung vom 25.03.1939] zum [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=dra&datum=19360004&seite=00000993 Gesetz über die Hitlerjugend (1.12.1936)] waren grundsätzlich alle Jugendlichen von 14 bis 18 Jahren zum Dienst bei der ''[http://www.jugend1918-1945.de/thema.aspx?s=3448 Hitlerjugend]'' oder beim ''Bund deutscher Mädel'' verpflichtet worden. Die Mitgliedschaft endete mit dem 18. Lebensjahr. Die ''[http://www.jugend1918-1945.de/thema.aspx?s=3448 Hitlerjugend]'' wurde 1945 im Zuge des Verbots der NSDAP und sämtlicher ihrer Gliederungen verboten und hörte zu existieren auf.


Der Einsatz von Hitlerjungen im Rettungsdienst verdankte sich einem '''Abkommen zwischen dem ''Deutschen Roten Kreuz'' und der ''Reichsjugendführung'' vom 01.10.1935'''. Der Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht mit dem ''Gesetz über den Aufbau der Wehrmacht vom 16.03.1935'' folgte ein zunehmender Ausbau des ''Deutschen Roten Kreuzes'' als „zentrale[r] Organisation des Bereitschaftsdienstes“ (Riesenberger, 2002, S. 301) zur Rekrutierung zusätzlicher Kräfte für die Unterstützung des ''Amtlichen Sanitätsdienstes''. Die zivile Tätigkeit des ''Roten Kreuzes'' wurde nunmehr „ausdrücklich als 'Schule für den Ernstfall propagiert'“ (ibd, S. 300), wobei mit „Ernstfall“ selbstredend der zukünftige Kriegsfall gemeint war. Das ''Deutsche Rote Kreuz'' sollte bis zum 30.06. jeden Jahres seinen Bedarf an Nachwuchs bei der Reichsjugendführung melden, während diese verpflichtet wurde, das entsprechende Personal alljährlich bis zum 09.11. zu liefern. Das Abkommen diente nicht nur der Bereitstellung von zusätzlichem Personal, um kriegsbedingte Lücken zu füllen. „Die längerfristige Tragweite dieses Abkommens lag darin, daß es die Nazifizierung des Roten Kreuzes durch einen nationalsozialistisch indoktrinierten Nachwuchs sicherstellte.“ (ibd. S. 302).
Der Einsatz von Hitlerjungen im Rettungsdienst verdankte sich einem '''Abkommen zwischen dem ''Deutschen Roten Kreuz'' und der ''Reichsjugendführung'' vom 01.10.1935'''. Der Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht mit dem ''Gesetz über den Aufbau der Wehrmacht vom 16.03.1935'' folgte ein zunehmender Ausbau des ''Deutschen Roten Kreuzes'' als „zentrale[r] Organisation des Bereitschaftsdienstes“ (Riesenberger, 2002, S. 301) zur Rekrutierung zusätzlicher Kräfte für die Unterstützung des ''Amtlichen Sanitätsdienstes''. Die zivile Tätigkeit des ''Roten Kreuzes'' wurde nunmehr „ausdrücklich als 'Schule für den Ernstfall propagiert'“ (ibd, S. 300), wobei mit „Ernstfall“ selbstredend der zukünftige Kriegsfall gemeint war. Das ''Deutsche Rote Kreuz'' sollte bis zum 30.06. jeden Jahres seinen Bedarf an Nachwuchs bei der Reichsjugendführung melden, während diese verpflichtet wurde, das entsprechende Personal alljährlich bis zum 09.11. zu liefern. Das Abkommen diente nicht nur der Bereitstellung von zusätzlichem Personal, um kriegsbedingte Lücken zu füllen. „Die längerfristige Tragweite dieses Abkommens lag darin, daß es die Nazifizierung des Roten Kreuzes durch einen nationalsozialistisch indoktrinierten Nachwuchs sicherstellte.“ (ibd. S. 302).
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Während des Zweiten Weltkrieges wurden, wie erwähnt, Rotkreuz-Schwestern erstmals im rettungsdienstlichen Fahrdienst eingesetzt. War dieser Umstand auch dem Krieg geschuldet, so wurde er von den hauptsächlich wohl jungen Frauen sicherlich als emanzipatorischer Zugewinn persönlicher Freiheit erlebt. Er führte nach dem Krieg jedenfalls zu Diskussionen mit „Schwestern“, die weiterhin auch rettungsdienstlich tätig sein wollten. Tatsächlich lässt sich die '''Verwendung von weiblichem Personal im Rettungs- und Krankentransportdienst bis in die Nachkriegszeit hinein – nicht nur in Innsbruck – belegen'''. In der Monatsversammlung vom 11.07.1947, in der „eine volle Klärung des Verhältnisses der weiblichen Helferinnen zum Rettungsdienst“ – wobei der Protokollant die ursprünglich gewählte Formulierung „Samariter“ durchgestrichen und verräterisch durch „Helferinnen“ ersetzt hatte – angeregt wurde, verstieg sich Gründervater ''[[Leo Stainer]]'' zu der Aussage, „dass der Nachtdienst für Frauen unwürdig sei“. Gegen die Äußerung wurde von anwesenden „Helferinnen“ protestiert. Dennoch wurden die Betätigungsmöglichkeiten der Frauen bei der ''Freiwilligen Rettungsgesellschaft Innsbruck'', möglicherweise sogar erst ab 1953, auf Dienste bei Veranstaltungsambulanzen, außerordentlichen Notfällen und in der Bahnhofsambulanz beschränkt. Damit war man wieder auf den „status quo“ von Oktober 1934 zurückgefallen.
Während des Zweiten Weltkrieges wurden, wie erwähnt, Rotkreuz-Schwestern erstmals im rettungsdienstlichen Fahrdienst eingesetzt. War dieser Umstand auch dem Krieg geschuldet, so wurde er von den hauptsächlich wohl jungen Frauen sicherlich als emanzipatorischer Zugewinn persönlicher Freiheit erlebt. Er führte nach dem Krieg jedenfalls zu Diskussionen mit „Schwestern“, die weiterhin auch rettungsdienstlich tätig sein wollten. Tatsächlich lässt sich die '''Verwendung von weiblichem Personal im Rettungs- und Krankentransportdienst bis in die Nachkriegszeit hinein – nicht nur in Innsbruck – belegen'''. In der Monatsversammlung vom 11.07.1947, in der „eine volle Klärung des Verhältnisses der weiblichen Helferinnen zum Rettungsdienst“ – wobei der Protokollant die ursprünglich gewählte Formulierung „Samariter“ durchgestrichen und verräterisch durch „Helferinnen“ ersetzt hatte – angeregt wurde, verstieg sich Gründervater ''[[Leo Stainer]]'' zu der Aussage, „dass der Nachtdienst für Frauen unwürdig sei“. Gegen die Äußerung wurde von anwesenden „Helferinnen“ protestiert. Dennoch wurden die Betätigungsmöglichkeiten der Frauen bei der ''Freiwilligen Rettungsgesellschaft Innsbruck'', möglicherweise sogar erst ab 1953, auf Dienste bei Veranstaltungsambulanzen, außerordentlichen Notfällen und in der Bahnhofsambulanz beschränkt. Damit war man wieder auf den „status quo“ von Oktober 1934 zurückgefallen.


Seit [[Exponat_des_Monats_12/2016|Bestehen eines Sprechfunksystems (1956)]] leistete die ''Abteilung III'', die sogenannte „Schwesternabteilung“, traditionell die Leitstellendienste. Aus der ''Abteilung III'' erwuchs auch das Schwesternpersonal für den „Sozialdienst“. Am Regelfahrdienst konnten die Schwestern nur als Dritte am Rettungswagen teilnehmen. Als in den 1970er-Jahren eine Schwester in einer ''Monatsversammlung'' forderte, man möge Frauen Rettungswägen fahren lassen, erntete sie von Seiten der männlichen Mannschaft schallendes Gelächter. Erst 1988 wurden Frauen den männlichen Transportführern (Beifahrerin am Rettungswagen) gleichgestellt, 1991 durfte ''Claudia Schmiedt'' als erste Frau die Einsatzfahrerausbildung absolvieren, seit dem Jahre 2000 dürfen Frauen hauptberuflich tätig sein und im Jänner 2019 wurde mit [https://www.unsertirol24.com/2019/01/08/erste-dienstfuehrerin-fuer-das-rote-kreuz/ ''Isabella Eberl''], die schon die erste im Regelfahrdienst angestellte Frau und die erste Frau am [[1970-2005_Differenzierung,_Spezialisierung_und_Professionalisierung#Das_bodengebundene_Notarztwesen_in_Innsbruck_und_Umgebung|''Notarztwagen'']] gewesen war, erstmals in der Geschichte der [https://www.roteskreuz-innsbruck.at ''Freiwilligen Rettung Innsbruck''] eine Frau ''Dienstführerin'' (Offizier vom Dienst).
Seit [[Exponat_des_Monats_12/2016|Bestehen eines Sprechfunksystems (1956)]] leistete die ''Abteilung III'', die sogenannte „Schwesternabteilung“, traditionell die Leitstellendienste. Aus der ''Abteilung III'' erwuchs auch das Schwesternpersonal für den „Sozialdienst“. Am Regelfahrdienst konnten die Schwestern nur als Dritte am Rettungswagen teilnehmen. Frauen gar am Steuer eines Rettungswagens wurden als widersinnig empfunden. Als in den 1970er-Jahren eine Schwester in einer ''Monatsversammlung'' forderte, man möge Frauen Rettungswägen fahren lassen, erntete sie von Seiten der männlichen Mannschaft schallendes Gelächter. Erst 1988 wurden Frauen den männlichen Transportführern (Beifahrerin am Rettungswagen) gleichgestellt, 1991 durfte ''Claudia Schmiedt'' als erste Frau die Einsatzfahrerausbildung absolvieren.
 
Hauptberufliche Tätigkeiten von Frauen im Rettungsdienst sind bei der [https://www.roteskreuz-innsbruck.at ''Freiwilligen Rettung Innsbruck''] seit 1995 belegbar. Die erste Frau, die als Angestellte im Rettungsdienst tätig war, wurde zu Beginn des Jahres 1995 zunächst nur für den Leistungsbereich ''[[Essen auf Rädern]]'' beschäftigt, wechselte aber im September 1995 – wenn auch zusätzlich als Springerin für ''[[Essen auf Rädern]]'' – in den Rettungs- und Krankentransportdienst. Ab Dezember 1998 wurde eine zweite Frau im Rahmen einer Anstellung für den Leitstellendienst, der auch einen gewissen Anteil an Fahrdienststunden umfasste, ebenfalls im Rettungsdienst eingesetzt. In beiden Fällen wurden die Anstellungen, wie Zeitzeugen berichten, allerdings erst nach Interventionen im ersten Fall eines Funktionärs der Verwaltung der [https://www.roteskreuz-innsbruck.at ''Rettung Innsbruck''] in hauptberuflicher Führungsposition, im zweiten von Seiten der ''Arbeiterkammer'' und der Tiroler Landespolitik gegen den ursprünglichen Willen und die damalige Gepflogenheit der Geschäftsführung, Frauen nicht anzustellen, durchgesetzt. Wenn sie von daher wohl auch nicht als regelhafte Anstellungen von Frauen für den Rettungsdienst angesehen werden können, dürften sie doch den Boden dafür bereitet haben, dass es Frauen durch eine Aufnahmeprüfung, die alle, die angestellt wurden, absolvieren mussten, ab dem Jahr 2000 ermöglicht wurde, unter denselben Bedingungen wie Männer für den Rettungsdienst angestellt zu werden. Im Jänner 2019 wurde mit [https://www.unsertirol24.com/2019/01/08/erste-dienstfuehrerin-fuer-das-rote-kreuz/ ''Isabella Eberl''] erstmals in der Geschichte der [https://www.roteskreuz-innsbruck.at ''Freiwilligen Rettung Innsbruck''] eine Frau ''Dienstführerin'' (Offizierin vom Dienst). Sie war schon im Jahre 2000 eine von zwei Frauen gewesen, die durch Bestehen der Aufnahmeprüfung erstmals regulär bei der ''Rettung Innsbruck'' beschäftigt wurden.


=== Kriegsdienstleistung im Hinterland und Kriegsende ===
=== Kriegsdienstleistung im Hinterland und Kriegsende ===

Version vom 9. Dezember 2021, 16:54 Uhr


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Die Auflösung der Österreichischen Gesellschaft vom Roten Kreuz am 23.05.1938

Als am 12. März 1938 Truppen des nationalsozialistisch regierten Deutschen Reiches die Österreichische Grenze überschritten, um so den Anschluss Österreichs an Hitler-Deutschland zu vollziehen, befand sich unter ihnen der Reichsarzt-SS Ernst Robert Grawitz. Grawitz war im Dezember 1936 geschäftsführender Präsident des Deutschen Roten Kreuzes geworden. Als solcher führte er das operative Geschäft, während der eigentliche Präsident, Prinz Carl Eduard von Sachsen-Coburg und Gothawie Grawitz hochgradiger Nationalsozialist –, lediglich repräsentative Aufgaben wahrnahm. Jetzt, im März 1938, nahm Ernst Robert Grawitz die Österreichische Gesellschaft vom Roten Kreuz in Augenschein, um die Übernahme derselben durch das Deutsche Rote Kreuz vorzubereiten. Dort musste er, wie er nach Berlin meldete, feststellen, „dass die Leitung der Österreichischen Rotkreuz-Gesellschaft sich in Händen solcher Persönlichkeiten befindet, die für uns völlig untragbar sind. Es befinden sich z.B. im Vorstand dieser Gesellschaft an einflussreichster Stelle mehrere Volljuden, die zum Teil gleichzeitig Freimaurer sind. Der Präsident selbst ist Exc. Dr. Max Wladimir Baron Beck, 83 Jahre, Philosemit, freimaurerisch eingestellt und angeblich Legitimist. Sein Sanitätschef für das Österreichische Rote Kreuz, gleichzeitig persönlicher Berater und behandelnder Arzt, ist der Volljude und Freimaurer Hofrat Dr. Isidor Lamberger.“ (zit. n. Morgenbrod, Birgitt; Merkenich, Stephanie: Das deutsche Rote Kreuz unter der NS-Diktatur 1933-1945. Paderborn u.a. 2008, S. 177) Zwei Tage nach dem Besuch von Ernst Robert Grawitz traten Beck und Lamberger von ihren Ämtern zurück.

Man muss die Äußerung von Ernst Robert Grawitz vor dem Hintergrund seines Zieles lesen. Dieses bestand darin, einen Prozess der Überformung des Deutschen Roten Kreuzes nach nationalsozialistischen Prinzipien weiterzutreiben, der seit der Machtergreifung Adolf Hitlers 1933 ohne erkennbaren Widerstand und zum Teil in willfähriger Partnerschaft von Seiten des Deutschen Roten Kreuzes sukzessive im Gange war. Er erfolgte in zwei wesentlichen Grundlinien: Einerseits wurde die Arbeit des DRK auf seine vermeintliche Kernaufgabe, die Kriegsverwundetenfürsorge, reduziert. Diese sah man konkret im Rahmen des Wehrmachtssanitätsdienstes verwirklicht. Es wurden dazu jene Bereiche des Deutschen Roten Kreuzes, welche in Friedenszeiten aufgebaut worden und vor allem in der Volksfürsorge, aber auch in der Jugendarbeit angesiedelt waren, zugunsten einer Übernahme durch entsprechende NS-Organisationen (z. B. die NS-Volksfürsorge, Hitlerjugend, Bund Deutscher Mädel) zurückgedrängt. Denn die Nationalsozialisten hatten die kriegswichtige Bedeutung des Deutschen Roten Kreuzes rasch erkannt. Andererseits wurde in die Organisationsstruktur das Führerprinzip eingeführt, sodass sich zügig ein Stab linientreuer Nationalsozialisten innerhalb des DRK etablieren konnte. Dem entsprach, dass Ernst Robert Grawitz im Sinne seiner Doppelfunktion als Reichsarzt-SS und geschäftsführender Präsident des DRK fast sämtliche Führungspostionen im DRK-Präsidium mit Mitgliedern der SS besetzte. Dabei war man peinlich darauf bedacht, den Eindruck zu vermeiden, das DRK wäre zu nahe an den NS-Staat oder seine Behörden herangerückt, um seine internationalen Beziehungen, auf die man gerade in Kriegszeiten angewiesen war, nicht zu gefährden oder das Recht zum Führen des Rotkreuz-Zeichens nicht zu verlieren.

In das derart verfasste Deutsche Rote Kreuz wurde nun die Österreichische Gesellschaft vom Roten Kreuz mit Verordnung des Reichsinnenministeriums vom 23.5.1938 eingegliedert und somit aufgelöst. In Folge wurden im Juli 1938 die Landesstellen XVII (Wien) und XVIII (Salzburg) des Deutschen Roten Kreuzes gegründet und die einzelnen Dienststellen der Österreichischen Gesellschaft vom Roten Kreuz dem Deutschen Roten Kreuz inkorporiert.

Literatur: Morgenbrod, Birgitt; Merkenich, Stephanie: Das deutsche Rote Kreuz unter der NS-Diktatur 1933-1945. Paderborn u.a. 2008.

Die Auflösung der Freiwilligen Rettungsgesellschaft Innsbruck und der Nationalsozialismus

Frühestens am 4.8., spätestens am 20.09.1938 wurde auch die Freiwillige Rettungsgesellschaft Innsbruck behördlich aufgelöst. Sie wurde vom Deutschen Roten Kreuz übernommen und der Landesstelle XVIII in Salzburg, die für die früheren Bundesländer Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg sowie für das Südburgenland zuständig war, zugeordnet. Der Name der Rettungsgesellschaft änderte sich in „Bereitschaft Innsbruck des Deutschen Roten Kreuzes“. Sie war der Kreisstelle Innsbruck, die außerdem die Bereitschaften Wattens, Solbad Hall Steinach/Brenner und Telfs umfasste, untergeordnet. Die Freiwillige Rettungsgesellschaft Innsbruck hatte aufgehört, als eigenständiger Verein zu existieren. In seiner letzten Sitzung am 20.9.1938 fasste der Engere Ausschuss den Beschluss, „den Dienstbetrieb der freiw- [sic] Rettungsgesellschaft in das Deutsche Rote Kreuz zu überführen und die Geräte, [sic] sowie die Einrichtungen dem Deutschen Roten Kreuz zu übergeben“. Rund einen Monat später wurde die Übergabe in den Innsbrucker Nachrichten öffentlich gemacht.

Auch der Realbesitz wäre in das Eigentum des Deutschen Roten Kreuzes übergegangen, wenn dieser durch die Hausbauten nicht nach wie vor hypothekarisch belegt gewesen wäre. Da das DRK verschuldete Realwerte aber nicht übernehmen durfte und die Führung von Wirtschaftsbetrieben in seinen Satzungen nicht vorgesehen war, konnte die Freiwillige Rettungsgesellschaft Innsbruck die Betriebe vor dem Zugriff des DRK retten: Der gesamte Realbesitz wurde der Stadt Innsbruck treuhändisch übergeben. Man machte sich dazu § 18 der Satzungen der Freiwilligen Rettungsgesellschaft zunutze. Dieser sah vor, dass der Ausschuss im Falle der Auflösung des Vereins dessen bewegliches und unbewegliches Vermögen der Stadt Innsbruck zu übergeben hatte. Sollte sich ein Verein gleichen Zweckes wie jener der Freiwilligen Rettungsgesellschaft innerhalb von zehn Jahren bilden, so wurde die Stadt Innsbruck verpflichtet, diesem das Vermögen auszuhändigen; andernfalls sollte es in ihr Eigentum übergehen.

Die Übernahme der Freiwilligen Rettungsgesellschaft Innsbruck erfolgte wahrscheinlich im Zuge eines Besuches des DRK-Oberstführers Dr. Friedrich Wilhelm Brekenfeld vom DRK-Präsidium in Potsdam-Babelsberg in Innsbruck. Brekenfeld war seit dem 1.7.1937 im aktiven DRK-Dienst, Führer der Landesstelle III des Deutschen Roten Kreuzes (Brandenburg ohne Berlin), NSDAP-Mitglied, Träger des Eisernen Kreuzes I. Klasse, Träger des Verwundetenabzeichens und wird als strammer Nationalsozialist beschrieben (Bresgott, Hans-Christian, Archiv des Deutschen Roten Kreuzes Berlin: E-Mail an Ernst Pavelka vom 19.5.2015 17:43). Von ihm ist die Bemerkung erhalten, das DRK sei in Aufgabe und Gesinnung, Tun und Handeln ein „Nationalsozialistisches Sanitätskorps, auch wenn es sich mit Rücksicht auf die Genfer Konvention Deutsches Rotes Kreuz nennt“ (zit. n. Morgenbrod, Birgitt; Merkenich, Stephanie: Das deutsche Rote Kreuz unter der NS-Diktatur 1933-1945. Paderborn u.a. 2008, S. 443).

Eintrag von Dr. Friedrich Wilhelm Brekenfeld im Kameradschaftsbuch der Freiwilligen Rettungsgesellschaft Innsbruck vom 04.08.1938:

„Das Deutsche Rote Kreuz beglückwünscht sich zur Übernahme der vorbildlichen Rettungsgesellschaft Innsbruck und hofft, daß die Männer dieser Rettungsgesellschaft nunmehr alsbald voll Stolz den Rock des D.R.K.-Helfers tragen werden, voll Stolz über die Zugehörigkeit zu einer Organisation, dessen [sic] Schirmherr der Führer ist, der ihr seine [sic] Ursprungsaufgabe, Hilforganisation des Wehrmachtssanitätsdienstes zu sein, wiedergegebenhat.
Innsbruck[,] d. 4.8.38
D. Brekenfeld
D.R.K.-Obristführer [sic] vom
Präsidium des D.R.K.“

Im Kameradschaftsbuch der Freiwilligen Rettungsgesellschaft Innsbruck hinterließ Brekenfeld am 4.8.1938 einen handschriftlichen Eintrag, nach dem das Deutsche Rote Kreuz sich zur Übernahme der „vorbildlichen Rettungsgesellschaft Innsbruck beglückwünsch[e]“, der der Führer ihre „Ursprungsaufgabe, Hilfsorganisation des Wehrmachtssanitätsdienstes zu sein, wiedergegeben“ habe. Damit gab Brekenfeld der Innsbrucker Rettungsgesellschaft eines der wichtigsten Ziele, welches die Nationalsozialisten seit 1933 mit der ideologischen Überformung des Deutschen Roten Kreuzes verfolgt hatten, mit auf den Weg.

Der nationalsozialistischen Überformung des Deutschen Roten Kreuzes verdankt sich eine der augenfälligsten Änderungen bei der nunmerigen Ortsbereitschaft Innsbruck des Deutschen Roten Kreuzes: Ab der Übernahme war nun ein Nachweis über die Deutschblütigkeit jedes Mitglieds wie seines Ehepartners erforderlich, um in der DRK-Ortsbereitschaft Innsbruck weiterhin tätig sein oder in sie überhaupt eintreten zu können. Denn bereits am 1.6.1933 hatte das Deutsche Rote Kreuz mittelst Rundschreibens an die Mitglieder Juden von allen Funktionen ausgeschlossen:

„Wo Nichtarier in bezahlten Stellungen sind, ist ihnen unter Anwendung des Beamtengesetzes auf den nächsten Termin zu kündigen. In den Sanitätskolonnen und Schwesternschaften dürfen keine Juden, Jüdinnen oder Judenstämmlinge sein. Zu den Lehrkursen dürfen Juden nicht zugelassen werden.“

Rundschreiben Nr. 244 des Präsidenten des Deutschen Roten Kreuzes (damals noch Joachim von Winterfeldt-Menkin) vom 1. Juni 1933, zit. n. Morgenbrod, Birgitt; Merkenich, Stephanie: Das deutsche Rote Kreuz unter der NS-Diktatur 1933-1945. Paderborn u.a. 2008, S. 88-89.

Man berief sich bei dieser Bestimmung, der schon im Mai die Direktive, jüdischstämmige Personen nicht mehr in Vorstandsfunktionen zu wählen, vorausgegangen war, auf den „Arierparagraphen“ des Gesetzes über die Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933. Der Nachweis über die Deutschblütigkeit der Mitglieder sowie ihrer Ehepartner, nicht aber die ausdrückliche Formulierung des Ausschlusses von Juden, wurde in Folge nur in die Regelwerke der Teilorganisationen des DRK, nicht aber in die Satzungen geschrieben, um internationales Aufsehen über den Ausschluss jüdischer Mitglieder vom DRK möglichst zu vermeiden. Man wusste, dass eine solche Bestimmung eine klare Verletzung der Grundsätze des Roten Kreuzes darstellte. Unbeschadet dessen war die Reaktion des Internationalen Roten Kreuzes verhalten, als es von den neuen Bestimmungen beim DRK erfuhr. Im November 1933 verkündete dann Paul Hocheisen, Chef der SA-Sanitätskolonnen und im selben Jahr als Beauftragter für die Gleichschaltung des DRK zum Deutschen Roten Kreuz gekommen, den „ausnahmslosen Ausschluss der jüdischen Mitglieder aus den Sanitätskolonnen“ (Morgenbrod, Birgitt; Merkenich, Stephanie: Das deutsche Rote Kreuz unter der NS-Diktatur 1933-1945. Paderborn u.a. 2008, S. 89-90).

Doch schon bevor die Freiwillige Rettungsgesellschaft Innsbruck vom Deutschen Roten Kreuz übernommen worden war, hatte es Mitglieder mit nationalsozialistischen Bestrebungen innerhalb ihres Korps gegeben, wenn deren Gesinnung vor März 1938 auch noch nicht offen zu Tage getreten war. Der Jahresbericht für 1937, der im Mai 1938 und damit nach dem Anschluss erschien, erwähnt einen Kreis um den Gruppenführer Josef Baur, der ab November/Dezember 1937 den gesamten Kamaradschaftsausschuss stellte. Der 1896 geborene Josef „Pepi“ Baur war 1929 der Freiwilligen Rettungsgesellschaft Innsbruck beigetreten und in der Monatsversammlung vom 16.11.1937 in der Nachfolge von Franz Rohm zum Obmann des Kameradschaftsausschusses gewählt worden. Ab dem Anschluss Österreichs war er bemüht, ein Programm umzusetzen, welches einerseits darin bestand, die Kameraden in nationalsozialistischer Denkungsart zu schulen, um „frischen nationalsozialistischen Geist in die Reihen der Samariterschaft zu tragen“ (Jahresbericht 1937, S. 7); andererseits sollte die Ausbildung um soldatische Aspekte erweitert werden, „damit die Samariter hinter den militärisch gut geschulten SS- und SA-Formationen nicht zurückstehen müssen“ (Jahresbericht 1937, S. 7). An den Kameradschaftsabenden sollte zudem nationalsozialistisches Liedgut gelehrt und gesungen werden. Freilich mag es sich dabei auch um eine überzogene Darstellung eigener Linientreue nach außen handeln, zumal sich die Jahresberichte an die Öffentlichkeit wandten. Josef Baur jedenfalls wurde nach der Übernahme der Freiwilligen Rettungsgesellschaft Innsbruck durch das Deutsche Rote Kreuz Führer der männlichen Bereitschaft Innsbruck (1939–1941). Über das weitere Schicksal von Josef Baur ist nichts bekannt. In einer Personalliste aus dem Jahre 1964 wird er lapidar als mit 1945 ausgetreten geführt. Im Rahmen der Entnazifizierungsverfahren 1946/47 wurde er als minderbelastet eingestuft, da er innerhalb der NSDAP niemals eine politische Funktion ausgeübt hätte.

Personell hatte der Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich insofern Folgen, als mit 15.3.1938, also drei Tage nach dem Anschluss, KR Josef Dinkhauser, stellvertretender Obmann der Freiwilligen Rettungsgesellschaft Innsbruck, per Schreiben an den Engeren Ausschuss der Freiwilligen Rettungsgesellschaft Innsbruck aufgrund seiner politischen Zugehörigkeit von seinen Funktionen zurücktrat und anscheinend auch aus der Gesellschaft ausschied. Dinkhauser war bei der Gemeinderats-Ergänzungswahl im April 1933 als Kandidat für den Bürgerlichen Ständebund von Tirol angetreten [Hye, Franz-Heinz; Justic, Josefine: Innsbruck im Spannungsfeld der Politik 1918-1938. Berichte – Bilder – Dokumente (Veröffentlichungen des Innsbrucker Stadtarchivs; Neue Folge, Bd. 16/17). Hrsg. v. Stadtmagistrat Innsbruck. Innsbruck 1991, S. 200]. In der im Engeren Ausschuss ob des Briefes Dinkhausers ausgebrochenen Diskussion, hatten u. a. Josef Baur, Chefarzt Dr. Viktor Tschamler und Karl Kačičnik, damals Kassier, die Auffassung vertreten, dass ein Ausscheiden Dinkhausers aus der Rettungsgesellschaft unumgänglich sei. Schriftführer Hans Müller und Obmann Leo Stainer vertraten demgegenüber, dass der Rücktritt Dinkhausers nicht besonders dringlich sei. Ob der Ausschluss von zwei weiteren Mitgliedern in derselben Sitzung politische Gründe hatte oder nicht, konnte bis jetzt nicht erhoben werden. Der Ausschluss erfolgte aber auf Antrag des nationalsozialistisch durchsetzten Kameradschaftsausschusses.

Eigenartig mutet an, dass einen Monat später, nämlich in der letzten Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Rettungsgesellschaft Innsbruck vom 15.4.1938, zum einen Dinkhauser wieder zum Obmann-Stellvertreter gewählt wurde und zum andern eines der beiden in der Sitzung des Engeren Ausschusses vom 15.3.1938 ausgeschlossenen Mitglieder wegen seiner Verdienste geehrt wurde. Wie dies zu interpretieren ist, ließ sich nicht klären. Vielleicht hatte man Dinkhauser überreden können, seinen Schritt nocheinmal zu überdenken, vielleicht haben wir es aber auch mit etwas zu tun, das man gemeinhin als „Höttinger Nudel“ bezeichnet, in diesem Falle mit einer bauernschlauen Reaktion auf irgendein Ereignis inmitten der hochgradig angespannten politischen und geistigen Situation dieser Tage, zu der man sich aus unbekannten Gründen veranlasst sah. Jedenfalls hielt Dr. Viktor Tschamler in der in Rede stehenden Sitzung des Engeren Ausschusses in Anschluss an die Diskussion um das Ausscheiden KR Josef Dinkhausers eine Rede auf den Sieg der Deutschen Idee, die mit einem dreifachen Sieg-Heil und einem Treuebekenntnis zum Führer und zur Deutschen Nation endete. Danach wurde der Ankauf eines Führerbildnisses für das Sitzungszimmer beschlossen.

Am Beginn eines summarischen Jahresberichtes über die Jahre 1937 bis 1947, der übrigens nicht identisch ist mit dem oben zitierten, 1938 erschienen Jahresbericht für 1937, beschäftigt sich die Freiwillige Rettungsgesellschaft Innsbruck in einer Weise, die unschwer als Rechtfertigung erkannt werden kann, mit der Schuldfrage:

„Der grauenhafte Krieg liegt hinter uns. Die hochgehenden Wogen politischer Wirrnisse sind verebbt, wie haben Abstand gewonnen zu all dem Schlimmen, das jahrelang unsere Herzen und Gemüter bewegte. Die Tragik ausschließlich subjektiven Denkens und Handelns wurde erkannt und ist einer normalisierenden Objektivität im Gesamtablauf des täglichen Lebens gewichen. […]
Wir müssen uns im Zuge dieser läuternden, objektiven Denkungsart eine Frage vorlegen: Haben wir, Diener des Roten Kreuzes, in den Jahren der Wandlungen gesündigt, haben wir die Ziele unseres Symbols verraten? Wir sind glücklich, diese Frage mit ehrlichem Herzen verneinen zu können. Jeder echte Samariter, mag er die Schrecken des Bombenkrieges in der Heimat erlebt haben, mag er da oder dort im Kriegseinsatz gestanden sein, hat geholfen, wann und wo er helfen konnte, ist Samariter geblieben und ist es heute noch.“

Freiwillige Rettungsgesellschaft Innsbruck (Hg.): 31.-41. Jahresbericht der Freiwilligen Rettungsgesellschaft Innsbruck für die Jahre 1937-1947. Innsbruck 1947, S. 1.

Die Bereitschaft Innsbruck des Deutschen Roten Kreuzes im Zweiten Weltkrieg

Mit dem Überfall Großdeutschlands auf Polen brach am 1.9.1939 der Zweite Weltkrieg aus. Bereits am 26.8. wurden achtzehn Mitglieder der Ortsstelle Innsbruck des DRK zum Kriegssanitätsdienst eingezogen, später wurden es immer mehr. Die Ausfälle konnten zunächst durch Angehörige der Hitlerjugend (HJ) ausgeglichen werden.

Bei der 1926 aus Vorgängerorganisationen hervorgegangenen Hitlerjugend handelte es sich um die Jugendorganisation der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei. In vielerlei Hinsicht kann man sie zu den damals sehr verbreiteten bündischen Jugendverbänden rechnen, sie unterschied sich von anderen, ähnlich organisierten Jugendbünden aber u. a. durch die enge ideologische Bindung an die Mutterpartei. Der österreichische Ableger wurde 1927 ins Leben gerufen. Als am 19.6.1933 die NSDAP unter dem austrofaschistischen Regime von Bundeskanzler Engelbert Dollfuß verboten wurde, traf dieses Schicksal auch die Hitlerjugend. Einige Gruppen der HJ agierten allerdings bis zum Anschluss Österrreichs an das Deutsche Reich illegal weiter. Mit der Zweiten Durchführungsverordnung vom 25.03.1939 zum Gesetz über die Hitlerjugend (1.12.1936) waren grundsätzlich alle Jugendlichen von 14 bis 18 Jahren zum Dienst bei der Hitlerjugend oder beim Bund deutscher Mädel verpflichtet worden. Die Mitgliedschaft endete mit dem 18. Lebensjahr. Die Hitlerjugend wurde 1945 im Zuge des Verbots der NSDAP und sämtlicher ihrer Gliederungen verboten und hörte zu existieren auf.

Der Einsatz von Hitlerjungen im Rettungsdienst verdankte sich einem Abkommen zwischen dem Deutschen Roten Kreuz und der Reichsjugendführung vom 01.10.1935. Der Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht mit dem Gesetz über den Aufbau der Wehrmacht vom 16.03.1935 folgte ein zunehmender Ausbau des Deutschen Roten Kreuzes als „zentrale[r] Organisation des Bereitschaftsdienstes“ (Riesenberger, 2002, S. 301) zur Rekrutierung zusätzlicher Kräfte für die Unterstützung des Amtlichen Sanitätsdienstes. Die zivile Tätigkeit des Roten Kreuzes wurde nunmehr „ausdrücklich als 'Schule für den Ernstfall propagiert'“ (ibd, S. 300), wobei mit „Ernstfall“ selbstredend der zukünftige Kriegsfall gemeint war. Das Deutsche Rote Kreuz sollte bis zum 30.06. jeden Jahres seinen Bedarf an Nachwuchs bei der Reichsjugendführung melden, während diese verpflichtet wurde, das entsprechende Personal alljährlich bis zum 09.11. zu liefern. Das Abkommen diente nicht nur der Bereitstellung von zusätzlichem Personal, um kriegsbedingte Lücken zu füllen. „Die längerfristige Tragweite dieses Abkommens lag darin, daß es die Nazifizierung des Roten Kreuzes durch einen nationalsozialistisch indoktrinierten Nachwuchs sicherstellte.“ (ibd. S. 302).

Wie das Aufnahmeprozedere für den Rettungsdienst verlief, nämlich ob die Burschen sich selbst zum Einsatz in der DRK-Kreisstelle/Bereitschaft Innsbruck meldeten, konnte noch nicht eruiert werden. Es gibt vage Hinweise darauf, dass sich zumindest manche von ihnen selbst meldeten. Die damals Sechzehn- bis Achtzehnjährigen leisteten ihren Dienst jedenfalls neben dem Einsatz bei Kriegsverwundetentransporten vom und zum Bahnhof im normalen Rettungs- und Krankentransportdienst ab. Zusätzlich zu den Hitlerjungen wurden in den Kriegsjahren mehr und mehr Frauen als Hilfsschwestern in die Reihen der Rettung aufgenommen. Sicherlich schon in Vorbereitung auf zu erwartende Personalausfälle während eines künftigen Krieges waren bereits im Oktober 1938 Aufrufe an ehemalige Kriegskrankenschwestern und andere Frauen ergangen, sich bei den jeweiligen regionalen DRK-Kreisstellen zu melden. Dazu dürfte sich aus dem BDM rekrutiertes Hilfspersonal gesellt haben, zumal das oben erwähnte Abkommen zwischen Reichsjugendführung und Rotem Kreuz auch weibliche Hilfskräfte umfasste: „Als weibliche Hilfskräfte des Deutschen Roten Kreuzes dürfen im Alter von 18 bis zu 21 Jahren, unbeschadet ihrer weiteren Zugehörigkeit zum BDM, in Zukunft nur noch Mitglieder des BDM ausgebildet und verpflichtet werden. Die Reichsjugendführung verpflichtet sich […] die Anforderungen des Deutschen Roten Kreuzes zu erfüllen.“ (zit. n. Riesenberger, 2002, S. 302) Anders als bei den Hitlerjungen ist der Einsatz von Mädchen aus dem BDM bei der DRK-Bereitschaft Innsbruck durch Quellen vorherhand allerdings nicht belegt. Seit März 1939 waren Frauen unter den oben genannten, notabene nicht feministischen Voraussetzungen gezielt auch im Rettungs- und Krankentransportdienst eingesetzt worden.

Literatur: Riesenberger, Dieter: Das Deutsche Rote Kreuz. Eine Geschichte 1864-1990. Paderborn: Schöningh, 2002, S. 300–303.

Exkurs: Frauen als Sanitäterinnen beim Roten Kreuz Innsbruck

Die Ausbildung von Frauen zu Sanitäterinnen bzw. „Samariterinnen“ oder „weiblichen Samaritern“, wie man zeitgenössisch sagte, geht in Innsbruck bereits auf das Jahr 1934 zurück. Auf einen Aufruf zur Teilnahme am ersten, von der Vizepräsidentin des Landesvereines vom Roten Kreuz in Tirol, Ottilie Stainer, ins Leben gerufenen „Samariterinnenkurs“ im April 1934 meldeten sich derart viele Interessentinnen, dass die Teilnahme des für 07.05. angesetzten, acht Wochen dauernden Kurses auf 50 Teilnehmerinnen beschränkt werden musste. Die Ausbildung der Frauen wurde vom ärztlichen Leiter des Roten Kreuzes Tirol, Dr. Karl Waitz, der ehemaligen Kriegskrankenschwester und Trägerin der Florence-Nightingale-Medaille, Marie Gabrielle Lodron – deren Andenken beim Roten Kreuz Innsbruck heute ein Lehrsaal gewidmet ist – und Helene Sternberg übernommen. Die Absolventinnen bildeten den Grundstock für das einzige „Samariterinnenkorps“ in Österreich.

Das Korps dürfte beim „Jugendtag“ Ende Mai 1934 erstmals öffentlich in Erscheinung getreten sein, bei den verschiedenen Luftschutzübungen der 1930er-Jahre war es regelmäßig vertreten. Als Ottilie Stainer es im Oktober 1934 – möglicherweise mit dem Ziel, seine Mitglieder im Fahrdienst einsetzen zu lassen – der Freiwilligen Rettungsgesellschaft Innsbruck unterstellen wollte, stellte Obmann-Stellvertreter Josef Dinkhauser im Engeren Ausschuss allerdings den Antrag, „die Samariterinnen der Rettungsgesellschaft möglichst fern zu halten“, „was allseits Zustimmung“ fand (Sitzung des Engeren Ausschusses vom 24.10.1934). Die Mitglieder des Ausschusses einigten sich stattdessen darauf, „mit dem Roten Kreuz ein Übereinkommen zu treffen, lt. welchem die Samariterinnen vollkommen selbständige Organisation zu bleiben haben“. „Nur bei gewissen Veranstaltungen, wie grossen Kundgebungen, Unruhen, Notständen etc. Uebungen im Grossalarm usw. sollen die Samariterinnen fallweise zur Mithilfe herangezogen werden.“ (ibd.) Bis zum Anschluss im März 1938 erwähnen zeitgenössische Blätter immer wieder die Versorgung von Verletzten durch Samariterinnen bei Ambulanzen oder als private Ersthelferinnen bei Unglücksfällen. Bei der Übernahme der Österreichischen Gesellschaft vom Roten Kreuz durch das Deutsche Rote Kreuz ging auch das Samariterinnenkorps im DRK auf.

Während des Zweiten Weltkrieges wurden, wie erwähnt, Rotkreuz-Schwestern erstmals im rettungsdienstlichen Fahrdienst eingesetzt. War dieser Umstand auch dem Krieg geschuldet, so wurde er von den hauptsächlich wohl jungen Frauen sicherlich als emanzipatorischer Zugewinn persönlicher Freiheit erlebt. Er führte nach dem Krieg jedenfalls zu Diskussionen mit „Schwestern“, die weiterhin auch rettungsdienstlich tätig sein wollten. Tatsächlich lässt sich die Verwendung von weiblichem Personal im Rettungs- und Krankentransportdienst bis in die Nachkriegszeit hinein – nicht nur in Innsbruck – belegen. In der Monatsversammlung vom 11.07.1947, in der „eine volle Klärung des Verhältnisses der weiblichen Helferinnen zum Rettungsdienst“ – wobei der Protokollant die ursprünglich gewählte Formulierung „Samariter“ durchgestrichen und verräterisch durch „Helferinnen“ ersetzt hatte – angeregt wurde, verstieg sich Gründervater Leo Stainer zu der Aussage, „dass der Nachtdienst für Frauen unwürdig sei“. Gegen die Äußerung wurde von anwesenden „Helferinnen“ protestiert. Dennoch wurden die Betätigungsmöglichkeiten der Frauen bei der Freiwilligen Rettungsgesellschaft Innsbruck, möglicherweise sogar erst ab 1953, auf Dienste bei Veranstaltungsambulanzen, außerordentlichen Notfällen und in der Bahnhofsambulanz beschränkt. Damit war man wieder auf den „status quo“ von Oktober 1934 zurückgefallen.

Seit Bestehen eines Sprechfunksystems (1956) leistete die Abteilung III, die sogenannte „Schwesternabteilung“, traditionell die Leitstellendienste. Aus der Abteilung III erwuchs auch das Schwesternpersonal für den „Sozialdienst“. Am Regelfahrdienst konnten die Schwestern nur als Dritte am Rettungswagen teilnehmen. Frauen gar am Steuer eines Rettungswagens wurden als widersinnig empfunden. Als in den 1970er-Jahren eine Schwester in einer Monatsversammlung forderte, man möge Frauen Rettungswägen fahren lassen, erntete sie von Seiten der männlichen Mannschaft schallendes Gelächter. Erst 1988 wurden Frauen den männlichen Transportführern (Beifahrerin am Rettungswagen) gleichgestellt, 1991 durfte Claudia Schmiedt als erste Frau die Einsatzfahrerausbildung absolvieren.

Hauptberufliche Tätigkeiten von Frauen im Rettungsdienst sind bei der Freiwilligen Rettung Innsbruck seit 1995 belegbar. Die erste Frau, die als Angestellte im Rettungsdienst tätig war, wurde zu Beginn des Jahres 1995 zunächst nur für den Leistungsbereich Essen auf Rädern beschäftigt, wechselte aber im September 1995 – wenn auch zusätzlich als Springerin für Essen auf Rädern – in den Rettungs- und Krankentransportdienst. Ab Dezember 1998 wurde eine zweite Frau im Rahmen einer Anstellung für den Leitstellendienst, der auch einen gewissen Anteil an Fahrdienststunden umfasste, ebenfalls im Rettungsdienst eingesetzt. In beiden Fällen wurden die Anstellungen, wie Zeitzeugen berichten, allerdings erst nach Interventionen im ersten Fall eines Funktionärs der Verwaltung der Rettung Innsbruck in hauptberuflicher Führungsposition, im zweiten von Seiten der Arbeiterkammer und der Tiroler Landespolitik gegen den ursprünglichen Willen und die damalige Gepflogenheit der Geschäftsführung, Frauen nicht anzustellen, durchgesetzt. Wenn sie von daher wohl auch nicht als regelhafte Anstellungen von Frauen für den Rettungsdienst angesehen werden können, dürften sie doch den Boden dafür bereitet haben, dass es Frauen durch eine Aufnahmeprüfung, die alle, die angestellt wurden, absolvieren mussten, ab dem Jahr 2000 ermöglicht wurde, unter denselben Bedingungen wie Männer für den Rettungsdienst angestellt zu werden. Im Jänner 2019 wurde mit Isabella Eberl erstmals in der Geschichte der Freiwilligen Rettung Innsbruck eine Frau Dienstführerin (Offizierin vom Dienst). Sie war schon im Jahre 2000 eine von zwei Frauen gewesen, die durch Bestehen der Aufnahmeprüfung erstmals regulär bei der Rettung Innsbruck beschäftigt wurden.

Kriegsdienstleistung im Hinterland und Kriegsende

Wie schon während des Ersten Weltkriegs bestand die Kriegsdienstleistung der Berereitschaft Innsbruck des Deutschen Roten Kreuzes, die neben dem normalen Rettungs- und Krankentransportdienst durchgeführt wurde, vorerst in der Abwicklung von Verwundetentransporten vom und zum Innsbrucker Hauptbahnhof. Dabei wurden Lazarettzüge ent- und für den Weitertransport der Verwundeten beladen. In der am Hauptbahnhof eingerichteten Wehrmachts-Betreuuungs- und Verpflegsstelle versahen Hilfsschwestern über 24 Stunden täglich Dienst. Versorgt wurden auch auf dem Weg in den Heimaturlaub oder an die Front durchreisende Soldaten. In der Bahnhofshalle wurde ihnen gegen Verpflegungsscheine an langen Tischen sitzend, Suppe, Brot und Ersatzkaffee serviert. Die Schwesternhelferinnen mussten zudem die Kleidung und das Geschirr waschen.

Mit Beginn des Bombenkrieges im Dezember 1943 konnten die Transporte der Verwundeten nur noch bei Nacht durchgeführt werden, was durch die unregelmäßigen Zugsfolgen oft stundenlanges Warten bei Dunkelheit und Kälte bedeutete. Nachdem der Innsbrucker Hauptbahnhof als strategisches Hauptziel der alliierten Luftangriffe fast vollständig zerstört wurde, verschärfte sich die Situation, weil die Kriegsversehrten nun vom Haller Bahnhof überführt werden mussten. Gleichzeitig war kein einziges Gebäude der Innsbrucker Klinik unbeschädigt geblieben. Die Transporte erfolgten nun in Ausweichspitäler in Seefeld, Natters und Volderwaldhof. Gerade im Winter stellten dabei die oftmals verschneiten und vereisten Bergstraßen größte Schwierigkeiten dar. Während der Fliegeralarme leisteten die Sanitäter und Hilfsschwestern Dienste in den zahlreichen, in die beidseitigen Talhänge getriebenen Luftschutzstollen. Insgesamt versorgte die Ortsbereitschaft Innsbruck des Deutschen Roten Kreuzes während insgesamt 22 Luftangriffen auf Innsbruck (inkl. Angriff auf den Verschiebebahnhof Thaur vom 14.2.1945) 3.117 Verletzte.

Mit dem Kriegsende im Frühjahr 1945 endete die Versorgungsleistung für Militärangehörige nicht schlagartig. Im ehemaligen Arbeitserziehungslager Reichenau wurden von den Rot-Kreuz-Schwestern in 373 Tag- und 428 Nachtdiensten tausende von Heimkehrern betreut. 37 Heimkehrerzüge wurden versorgt und 100 kranke Heimkehrer von Schwestern und Sanitätern aus einem Lazarett in Jugoslawien heimgeholt. Dazu kam die Versorgung durchreisender Heimkehrer mit Hilfe fliegender Ambulanzen, die zu jedem Transport gestellt wurden, sowie die Betreuung von Rücktransporten Ausgewiesener oder von Bombenflüchtlingen. Spenden des amerikanischen Roten Kreuzes wurden verteilt und in vier Transporten über tausend Kinder auf ihrem Weg zur Erholung in der Schweiz an die Grenze gebracht.

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Ernst Pavelka